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Transparenz ist uns wichtig!

Als gemeinnützige Organisation ist uns das Thema Transparenz sehr wichtig. Auf dieser Seite stellen wir Ihnen daher alle relevanten Informationen über die Lebenshilfe Langenhagen-Wedemark gGmbH zur Verfügung.

Die Lebenshilfe Langenhagen Wedemark gGmbH ist eine gemeinnützige Organisation mit einem breit gefächerten Angebot an Assistenzleistungen der Eingliederungshilfe für Kinder, Jugendliche und Erwachsene.

1974 von Eltern gegründet, die das Wohnumfeld für ihre Kinder mit Beeinträchtigung selbst und anders gestalten wollten, wird diese Idee von Veränderung, Verbesserung, Innovation und Pro-Aktivität heute von über 280 Mitarbeiter*innen mit breit gefächerter Qualifikation umgesetzt und weiterentwickelt.

Der Leitgedanke der Lebenshilfe Langenhagen-Wedemark „STARK in die Zukunft“ umfasst als Ziel auf verschiedensten Ebenen das Engagement für Menschen mit einer Behinderung.

Wir machen uns STARK für
alle in allen Lebensbereichen in der Gesellschaft
Teilhabe und Inklusion
den Abbau von Barrieren
die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
den Einsatz und die Anerkennung von ehrenamtlich Tätigen
Innovation und Qualität
in der täglichen Arbeit, mit unseren Kooperationspartner*innen, in der Verbandsarbeit sowie auf politischer Ebene.

Diese Seite ist im Aufbau. Es folgen demnächst Informationen zu diesen Themen:

1. Name, Sitz, Anschrift, Gründungsjahr
2. Vollständige Satzung sowie Angaben zu den Zielen unserer Organisation
3. Gemeinnützigkeit
4. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit
5. Name und Funktion der wesentlichen Entscheidungsträger
6. Bericht über die Tätigkeiten unserer Organisation (Lagebericht)
7. Personalstruktur
8. Mittelverwendung und Mittelherkunft
9. Umgang mit Geld und Geschenken
10. Großzuwendungen

 

4. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit

Die Lebenshilfe Langenhagen-Wedemark hat mehrere Gesellschafter. Dazu zählen: 
Gesellschafter der Lebenshilfe Langenhagen-Wedemark gGmH sind die Lebenshilfe für geistig und mehrfach behinderte Menschen Langenhagen e.V., die Lebenshilfe Wedemark e.V. und die Stiftung Lindenhof.

Lebenshilfe Langenhagen e.V.
Amtsgericht Hannover VR3750
     1. Vorsitzender
     Reiner Weidler
     Kolberger Straße 2
     30853 Langenhagen
     0511/ 733681
     reinerweidler@gmx.de
     lebenshilfe-langenhagen@gmx.de

Lebenshilfe Wedemark e.V.
Amtsgericht Hannover VR 120185
     1. Vorsitzende
     Susanne Kopp
     Auf dem Pfarrkampe 4
     30900 Wedemark
     05130/ 79860
     kopp.susanne@arcor.de
     www.lebenshilfe-wedemark.de

Stiftung Lindenhof
     Vorstandsmitglied:
     Dr. Frank Weissenborn
     Lindenstr. 21
     30855 Langenhagen
     0511/ 271 52 18


 9. Umgang mit Geld und Geschenken. 

Gelegentlich kommt es vor, dass Eltern, Angehörige oder Klient*innen selbst sich für die Leistungen der Mitarbeitenden erkenntlich zeigen möchten, indem sie diesen oder der Einrichtung Geld- oder Sachzuwendungen zukommen lassen. 
Auch wenn solche Zuwendungen als wertschätzende Geste gedacht sind, hat der Gesetzgeber für diesen Fall Regeln aufgestellt, um zu verhindern, dass einzelne Kunden aufgrund von Geschenken oder Zahlungen begünstigt oder benachteiligt werden.
Auch für die Lebenshilfe Langenhagen-Wedemark ist es ein wichtiger Grundsatz, dass alle Kund*innen sich sicher sein können, die bestmögliche Qualität unserer Leistungen zu erhalten, ohne sich dafür erkenntlich zeigen zu müssen. Denn sie haben einen rechtlichen Anspruch auf diese Leistungen, für die die LH LW wiederum von den entsprechenden Kostenträgern eine Vergütung erhält.
Auf der Basis dieser Haltung sowie der gesetzlichen Vorgaben hat die LH LW für den Umgang mit Geldgeschenken, geldwerten Geschenken und Spenden Folgendes festgelegt:

  • Geldgeschenke dürfen grundsätzlich nur als Spende für die gesamte Organisation oder für den Bereich angenommen werden. Die Entgegennahme ist als Spendeneinnahme einzunehmen. Für die Ausstellung der Spendenbescheinigung werden der Name, die Adresse und ggf. der Spendenzweck benötigt.
  • Es können keine Wünsche/Zwecke umgesetzt werden, die nur einer Person (z.B. Spende für Renovierung des Zimmers von Max Mustermann) oder den Mitarbeitenden zu Gute kämen.
  • Die Spendenden bekommen immer eine Spendenbescheinigung.
  • Spenden, die vom Spendenden einem bestimmten Bereich/Angebot oder einem Zweck zugeordnet werden (z.B. „für die Liebigstraße 5“ oder „für die neue Schaukel im Kindergarten“), können von der betreffenden Einrichtung für Anschaffungen oder Angebote zugunsten der dort begleiteten Klient*innen bzw. für den angegebenen Zweck ausgegeben werden.
  • Sachgeschenke von geringfügigem Wert (insgesamt unter 25 €, z.B. eine Packung Kaffee, Schokolade, Blumen u.ä.) werden grundsätzlich für das ganze Team angenommen. Zu besonderen Anlässen (z.B. Ende des Kindergartenjahres) können auch einzelne Mitarbeitende Sachgeschenke annehmen. 
  • Geldgeschenke dürfen nie für Mitarbeitende (z.B. „weil Sie Max Mustermann so schön unterstützen“) oder für Teams (z.B. „für die Kaffeekasse“) angenommen werden.

Lebenshilfe 
Langenhagen-Wedemark gGmbH

Liebigstraße 6 30851 Langenhagen
Telefon 0511/96 69 9-0
Telefax 0511/96 69 9-36
info@lh-lw.de

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Bilder: © Lebenshilfe
Sebastian Weiß und David Maurer


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